Zahlung
Auch Finanzen müssen geregelt sein...
Die steigenden Kosten für Rechnungsstellung, Mahnwesen sowie zunehmende Verluste durch nicht bezahlte Rechnungen veranlassen uns, folgende Regelung für das Zahlungswesen zu treffen:
Handelt es sich um
Bei
Bei Rechnungen unter CHF 100.- wird ein Kleinrechnungszuschlag von CHF 5.- erhoben.
Muss gemahnt werden, gilt folgende Regelung:
1. Mahnung nicht kostenpflichtig
2. Mahnung CHF 15.-
3. Mahnung CHF 56.-
In manchen Situationen kann eine Behandlung die finanziellen Möglichkeiten überschreiten. Bitte machen Sie uns darauf aufmerksam. Vielfach kann gemeinsam eine befriedigende Lösung gefunden werden. Darf ich Sie jedoch bitten, uns vor Beginn der Behandlung darüber in Kenntnis zu setzen.
Auf Vereinbarung können die Anzahl und die Höhe der Raten festgelegt werden. Setzen Sie sich bitte vor der Rechnungsstellung mit dem Praxisteam in Verbindung, Sie erhalten dann die Einzahlungsscheine für die einzelnen Raten. Bei Rückstand in der Ratenzahlung wird der ganze Betrag sofort fällig.
Kann eine Rechnung durch einen vorübergehenden finanziellen Engpass nicht beglichen werden, sind wir Ihnen für eine Meldung dankbar, damit Ihnen nicht unnötig Kosten für Mahnungen entstehen.
Über „Finanzen“ zu sprechen, ist oft schwierig. Bitte scheuen Sie sich nicht, wir sind sicher, gemeinsam finden wir einen Weg! Eine offene Kommunikation erleichtert vieles.
Kostenvoranschlag
Die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten in der Kleintiermedizin haben sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Verständlicherweise machen die Kosten für dieses medizinische Angebot dieselbe Entwicklung mit. Wir sind gerne bereit, Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Behandlung zu unterbreiten. Teilen Sie Ihren Wunsch bitte dem Praxisteam mit.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis.
Die steigenden Kosten für Rechnungsstellung, Mahnwesen sowie zunehmende Verluste durch nicht bezahlte Rechnungen veranlassen uns, folgende Regelung für das Zahlungswesen zu treffen:
Handelt es sich um
- Impfungen
- abgeholte Medikamente oder Futter
- Einzelkonsultationen
- Neukunden
Bei
- grösseren Behandlungen und Untersuchungen
- Operationen
- längeren Aufenthalten
Bei Rechnungen unter CHF 100.- wird ein Kleinrechnungszuschlag von CHF 5.- erhoben.
Muss gemahnt werden, gilt folgende Regelung:
1. Mahnung nicht kostenpflichtig
2. Mahnung CHF 15.-
3. Mahnung CHF 56.-
In manchen Situationen kann eine Behandlung die finanziellen Möglichkeiten überschreiten. Bitte machen Sie uns darauf aufmerksam. Vielfach kann gemeinsam eine befriedigende Lösung gefunden werden. Darf ich Sie jedoch bitten, uns vor Beginn der Behandlung darüber in Kenntnis zu setzen.
Auf Vereinbarung können die Anzahl und die Höhe der Raten festgelegt werden. Setzen Sie sich bitte vor der Rechnungsstellung mit dem Praxisteam in Verbindung, Sie erhalten dann die Einzahlungsscheine für die einzelnen Raten. Bei Rückstand in der Ratenzahlung wird der ganze Betrag sofort fällig.
Kann eine Rechnung durch einen vorübergehenden finanziellen Engpass nicht beglichen werden, sind wir Ihnen für eine Meldung dankbar, damit Ihnen nicht unnötig Kosten für Mahnungen entstehen.
Über „Finanzen“ zu sprechen, ist oft schwierig. Bitte scheuen Sie sich nicht, wir sind sicher, gemeinsam finden wir einen Weg! Eine offene Kommunikation erleichtert vieles.
Kostenvoranschlag
Die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten in der Kleintiermedizin haben sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Verständlicherweise machen die Kosten für dieses medizinische Angebot dieselbe Entwicklung mit. Wir sind gerne bereit, Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Behandlung zu unterbreiten. Teilen Sie Ihren Wunsch bitte dem Praxisteam mit.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis.