Ab 2007 müssen ALLE Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert sein.
Als Markierung gilt:
Für die zentrale Verwaltung der Daten ist die Firma ANIS (Animal Identity Service, Bern) zuständig.
Ab dem 1.1.2006 muss jeder Welpe, der in der Schweiz geboren wurde, bis spätestens 3 Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch VOR der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Mikrochips dürfen nur durch den Tierarzt oder die Tierärztin implantiert werden.
Mit der Kennzeichnung werden neu ab dem 15. August 2006 folgende Daten über den Hund erhoben:
a. Rasse oder Rassetyp
b. Abstammung des Hundes (Mikrochip- oder Tätowierungsnummern der Eltern)
Tierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als 3 Monate übernehmen, sind verpflichtet, Adress- und Handänderungen innerhalb von 10 Tagen dem Betreiber der Datenbank (ANIS) zu melden.
Alle Hunde, die aus dem Ausland eingeführt werden, MÜSSEN innerhalb von 10 Tagen durch den Tierarzt oder die Tierärztin auf dem entsprechenden Formular bei ANIS angemeldet werden.
Auch Hunde, die nur eine - vor 2006 bestehende - Tätowierung haben MÜSSEN bis 31.12.2006 bei ANIS registriert werden. Die Tätowierung muss gut lesbar sein. Lesbare Tätowierungen sind noch bis 2011 akzeptiert. Ab 1.1.2007 darf NICHT mehr neu tätowiert werden. Tätowierte Hunde müssen, wenn sie das Jahr 2011 überleben, spätestens 1.1.2012 mit einem Transponder markiert werden.
Zur Ausreise in die EU sind Tätowierungen nur bis 31.7.2011 zulässig.
Hunde, welche vor 2006 markiert wurden – mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung – sind durch den Tierarzt oder die Tierärztin bei ANIS zu registrieren, sofern die Registrierung nicht bereits früher erfolgt ist. Eine Neu-Kennzeichnung ist also nicht nötig.
Tote Tiere müssen ebenfalls bei der ANIS gemeldet werden.
Hunde- und Heimtierausweis (Heimtierpass)
In der Tierseuchenverordnung ist weiter der Hundeausweis verankert. Dieses Dokument in Kreditkartengrösse wird von ANIS, zusammen mit der Identifizierungsnummer und dem gelben ANIS-Kleber für den eventuell vorhandenen Heimtierausweis (Heimtierpass), nach der Registrierung vergeben. Der Hundeausweis ist den, von den kantonalen Behörden, bezeichneten Stellen auf Verlangen vorzuweisen. Für diejenigen Hunde, welche bereits bei ANIS registriert sind, aber aus bestimmten Gründen keinen Hundeausweis besitzen, kann ein solcher kostenlos bei ANIS angefordert werden. Im Falle eines Besitzerwechsels erhält der neue Besitzer einen neuen Hundeausweis.
Der Heimtierausweis (Heimtierpass) gilt, wenn er mit dem entsprechenden gelben ANIS-Kleber versehen ist, ebenfalls als Hundeausweis
Als Markierung gilt:
- Mikrochip
- Tätowierung
Für die zentrale Verwaltung der Daten ist die Firma ANIS (Animal Identity Service, Bern) zuständig.
Ab dem 1.1.2006 muss jeder Welpe, der in der Schweiz geboren wurde, bis spätestens 3 Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch VOR der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Mikrochips dürfen nur durch den Tierarzt oder die Tierärztin implantiert werden.
Mit der Kennzeichnung werden neu ab dem 15. August 2006 folgende Daten über den Hund erhoben:
a. Rasse oder Rassetyp
b. Abstammung des Hundes (Mikrochip- oder Tätowierungsnummern der Eltern)
Tierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als 3 Monate übernehmen, sind verpflichtet, Adress- und Handänderungen innerhalb von 10 Tagen dem Betreiber der Datenbank (ANIS) zu melden.
Alle Hunde, die aus dem Ausland eingeführt werden, MÜSSEN innerhalb von 10 Tagen durch den Tierarzt oder die Tierärztin auf dem entsprechenden Formular bei ANIS angemeldet werden.
Auch Hunde, die nur eine - vor 2006 bestehende - Tätowierung haben MÜSSEN bis 31.12.2006 bei ANIS registriert werden. Die Tätowierung muss gut lesbar sein. Lesbare Tätowierungen sind noch bis 2011 akzeptiert. Ab 1.1.2007 darf NICHT mehr neu tätowiert werden. Tätowierte Hunde müssen, wenn sie das Jahr 2011 überleben, spätestens 1.1.2012 mit einem Transponder markiert werden.
Zur Ausreise in die EU sind Tätowierungen nur bis 31.7.2011 zulässig.
Hunde, welche vor 2006 markiert wurden – mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung – sind durch den Tierarzt oder die Tierärztin bei ANIS zu registrieren, sofern die Registrierung nicht bereits früher erfolgt ist. Eine Neu-Kennzeichnung ist also nicht nötig.
Tote Tiere müssen ebenfalls bei der ANIS gemeldet werden.
Hunde- und Heimtierausweis (Heimtierpass)
In der Tierseuchenverordnung ist weiter der Hundeausweis verankert. Dieses Dokument in Kreditkartengrösse wird von ANIS, zusammen mit der Identifizierungsnummer und dem gelben ANIS-Kleber für den eventuell vorhandenen Heimtierausweis (Heimtierpass), nach der Registrierung vergeben. Der Hundeausweis ist den, von den kantonalen Behörden, bezeichneten Stellen auf Verlangen vorzuweisen. Für diejenigen Hunde, welche bereits bei ANIS registriert sind, aber aus bestimmten Gründen keinen Hundeausweis besitzen, kann ein solcher kostenlos bei ANIS angefordert werden. Im Falle eines Besitzerwechsels erhält der neue Besitzer einen neuen Hundeausweis.
Der Heimtierausweis (Heimtierpass) gilt, wenn er mit dem entsprechenden gelben ANIS-Kleber versehen ist, ebenfalls als Hundeausweis