Niemand denkt gerne an den Tod seines vierbeinigen oder gefiederten Freundes. Aber zum Leben gehört der Tod dazu.
Im Augenblick des Abschieds ist es schwierig, klare Gedanken zu fassen. Daher – setzten Sie sich bitte frühzeitig mit der Frage, was mit Ihrem Tier geschehen soll, auseinander. Sie können sich zwischen folgenden 4 Möglichkeiten entscheiden: 1. Der offizielle Weg Ihr Tier gelangt über die Kadaverentsorgungsstelle in eine Tierkörpersterilisationsanlage, wo es zu Tiermehl verarbeitet wird, welches danach z.B. in einer Zementfabrik weitere Verwendung findet. 2. Das Grab Tiere bis zu einem Körpergewicht von 10 kg dürfen auf Privatgrund begraben werden. Anforderungen an das Grab: mindestens 2 m über dem Grundwasserspiegel mit einer Erdschicht von mindestens 1,2 m Dicke bedeckt nicht in Grundwasserschutz-Zonen/Arealen nicht in vernässtem Boden nicht in Gebieten, die überschwemmungs-, steinschlag-, rutsch- oder besonders erosionsgefährdet sind nicht im Einzugsgebiet von Quellen oder in Gebieten, die für die Trinkwassergewinnung von Bedeutung sind Es ist wichtig, dass Sie tief genug graben, damit ihr Tier z.B. nicht von einem Fuchs ausgegraben werden kann. Am besten legen Sie einen Stein darauf. 3. Die Kremation Ein würdevoller letzter Weg ist die Einäscherung. Wir arbeiten mit dem Tierkrematorium in Schafisheim zusammen. Auf ihrer Homepge können Sie sich ein Bild über das Angebot, das Urnensortiment und die Preise machen. Als einziges Tierkrematorium der Schweiz besitzt Schafisheim eine eigene letzte Ruhestätte, dies sowohl für normal als auch für einzel kremierte Tiere. Der Garten wird gepflegt und kann besucht werden, ist jedoch kein Friedhof. 4. Der Tierfriedhof Der einzige Tierfriedhof der Schweiz befindet sich in Läufelfingen/BL (zwischen Olten und Sissach). Ihr Tier wird bei uns in der Praxis oder bei Ihnen zuhause in einem Tiersarg oder mit der Bahre abgeholt. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.tier-friedhof.ch. |